...des
Gemeinderatsbeschlusses am Donnerstag Abend, 15.11.2012 in der
Lichtensteinhalle.
Interviews nach der Gemeinderatssitzung
Bürgermeister
Peter Nußbaum (zum Entschluss die 7c zu kippen)
Weil er
A eben auf einer anderen Verfahrensstufe zu Stande gekommen ist und B
sich die Grundlage, die fachliche Grundlagen für diesen Beschluss 7
c wesentlich geändert haben.
Hans
Teuteberg – Projektbeauftragter (Ingenieurbüro L.) der Gemeinde
Lichtenstein
Der
Schritt zurück ist 2003 erfolgt, als mit der damaligen
Fortschreibung des Bundesver-kehrswegeplanes die Maßnahme in den
nachhaltigen Bedarf gestuft worden ist und damit das Planungsrecht
verloren hat.
Zwischen
2003 oder auch früher und heute hat sich insbesondere die
Umweltgesetz-Gebung so vollständig geändert, dass alle Varianten
neu auf den Prüfstand müssen!
Weiter
Bürgermeister Peter Nußbaum
Wir
haben deswegen beschlossen, dass wir von allen die Datengrundlagen,
die jetzt am Ende des Tages das Regierungspräsidium ermitteln wird,
für die Anmeldung im Bundesverkehrswegeplan, dass wir dies
akzeptieren, dann aber davon ausgehen, und das fordern wir ein, das
werden wir offensiv einfordern, dass dann diese Grundlage in den
vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen wird.
Gerd
Recht – Bürgerinitiative B 312
Es ist
richtig, dass wir uns im Moment nicht auf eine Trasse festlegen,
sondern erst einmal abwarten ob wir in den vordringlichen Bedarf
kommen, das ist unser Ziel; und da müssen wir hin!
Weiter
Hans Teuteberg
Es geht
im Moment nicht um irgendwelche Trassen, es geht ausschließlich
darum, dass die Maßnahme in der Fortschreibung des
Verkehrswegeplanes, in den vordringlichen Bedarf kommt, damit
weiteres Planungsrecht herrscht; damit man eine dieser im Gespräch
befindlichen Varianten festlegen kann.
Nämlich
die, die genehmigungsfähig ist und die Interesse der Gemeinde
Lichtenstein am meisten berücksichtigt.
Quelle:
RTF 1