Montag, 22. Dezember 2014

Abgewandelte Variante 3 nur die kann es sein

Sobald die Fortschreibung des Verkehrswegeplans vorliegt - wurde für das Jahr 2015 versprochen - werde ich die "Deckeltrasse***" als nicht tauglich angreifen, und die für Alle bessere umgewandelte Variante 3 mit all ihren Vorzügen für jeden verständlich aufzeigen.

*** "Deckeltrasse" haben wir jetzt schon!

Die Deckel, ob Wasser, Gas oder Abwasser können technisch gar nicht so eingebaut werden, dass absolute "Ruhe" wäre. Andere Gemeinden haben die gleichen Probleme.
Wer dies lösen könnte wäre ein reicher Mann!
Ich freue mich schon heute auf die Aufnahme in die Fortschreibung des Verkehrswegeplans im Jahre 2015 und wünsche Allen ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr 2015.

Freitag, 19. Dezember 2014

Bin wieder da

Neueste Informationen


zu Albaufstieg B312 neu
Stand Bundesverkehrswegeplan 2015
Das Land Baden-Württemberg hat den Neubau des Albaufstieges B312 Ende des Jahres 2013 als Maßnahme für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 angemeldet. Die Verlegung des Albaufstieges B312 nimmt in der gemeldeten Kategorie „Tunnelmaßnahmen an Bundesstraßen ohne Planungsrecht“ den ersten Rang ein; unter allen Tunnelmaßnahmen (also einschließlich derer mit Planungsrecht) rangiert der Albaufstieg an zweiter Stelle.
Derzeit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Begriff, die interne Bewertung der von allen Bundesländern gemeldeten Straßenprojekten für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans durchzuführen.
Die Bewertung besteht aus einem dreistufigen Verfahren. Aktuell werden die Netzgrundlagen für den Verkehrsträger Straße erstellt und die Verkehrsströme (deutschlandweite Verkehrsverflechtung) für das Prognosejahr 2030 ermittelt.
Daraus ergeben sich Verkehrsnetzbelastungen, welche die eigentliche Grundlage für die Bewertungsrechnung von gemeldeten Einzelmaßnahmen sind.
Dies bedeutet, dass sich die gegenwärtig anhaltende Prüfung beim Bundesverkehrsministerium noch auf der Stufe der allgemeinen Grundlagenerhebung bewegt. Erst im Anschluss wird sich
das Ministerium der Bewertung der einzelnen Vorhaben mit der Prüfung des jeweiligen volkswirtschaftlichen und verkehrlichen Nutzens zuwenden. Bei der Bewertung der Einzelmaßnahmen wird laut Aussage des Verkehrsministeriums ein Fokus auf der Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrsachsen liegen.
An die Bewertung des Ministeriums setzt in der Folge die parlamentarische Arbeit im Bundestag zur Ausarbeitung und Verabschiedung des neuen Bundesverkehrswegeplans an.
Die Gemeinde Lichtenstein wird die Bürgerinnen und Bürger über die weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Quelle: Amtsblatt der Gemeinde Lichtenstein vom 19.Dezember 2014