Informationen
der Gemeindeverwaltung zur Einführung einer
Geschwindigkeitsreduzierung
aus Gründen des Lärmschutzes entlang
der
Ortsdurchfahrten Unterhausen und Honau
Das
Regierungspräsidium Tübingen hat im Hinblick auf die Umsetzung des
Lärmaktionsplanes der Gemeinde Lichtenstein entschieden, dass zur
Minderung des Lärmpegels auf bestimmten Streckenabschnitten der
Ortsdurchfahrten der B312 in Unterhausen und Honau eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingeführt wird.
Die
Festlegung der Streckenabschnitte orientiert sich am Ausmaß der
durch das örtliche Verkehrs-aufkommen hervorgerufenen Lärmbelastung.
Diese wurde zuvor durch ein schalltechnisches Gutachten ermittelt.
Es
ist geplant, die Geschwindigkeitsbegrenzung am 09. März 2015 mit der
Aufstellung der Verkehrs-zeichen einzuführen.
Die
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h betrifft die folgenden
Streckenabschnitte:
Unterhausen
Ortseingang
Unterhausen aus Pfullingen in Richtung Honau (Unterhausen-Nord,
Wilhelmstraße):
ab
Ortseingang durchgehend bis in Höhe Kreuzungsbereich
B312/Bahnhofstraße gilt eine Ge-schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
sowohl tagsüber (6 bis 22 Uhr) als auch nachts (22 Uhrbis 6 Uhr).
Ab
Kreuzung B312/Bahnhofstraße bis in Höhe Autohaus Lichtenstein
(Unterhausen-Süd,
Friedrich
-List-Straße)
Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h nachts (22 Uhr bis 6 Uhr), tagsüber gilt auf diesem
Abschnitt weiterhin die rnnerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50
km/ho
Honau
auf
der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt gilt eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nachts (22 bis 6 Uhr),
tagsüber gilt weiterhin die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h. Da es sich um eine Geschwindigkeitsreduzierung aus
Gründen des Lärmschutzes und nicht um die Einführung einer Zone 30
handelt, bleibt die seitherige Vorfahrtsregelung unverändert
bestehen.
In
Holzelfingen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen entlang der 00
L387 keine Rechtfertigung für ein Tempolimit gesehen, da sich das
dort ermittelte Lärmniveau unterhalb der Maßnah-menschwelle bewegt.
Das
Landratsamt Reutlingen hat begleitend ein Überwachungskonzept
aufgestellt, durch das die Einhaltung der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gewährleistet werden soll.
Neben der Aufstellung einer weiteren stationären Überwachungsanlage
werden zu diesem Zweck verstärkt mobile
Geschwindigkeitsüberwachungen stattfinden.
Ferner
werden an ausgewählten Standorten Tafeln mit digitaler
Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt, mit denen die Verkehrsteilnehmer
auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden.
Die
Gemeindeverwaltung appelliert an jeden Verkehrsteilnehmer, sich an
die aus Gründen des Lärmschutzes unumgänglich gewordene
Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten und dadurch einen Beitrag zur
Lärmentlastung beizusteuern.
Informationen
zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde
Welchen
Hintergrund hat der Lärmaktionsplan?
Nach
den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des
Bundesimmissionsschutz-gesetzes (BlmSchG) sind Gemeinden, deren
Ortsdurchfahrten mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16.500
Fahrzeugen täglich belastet sind (Unterhausen ca. 20.000 Fahrzeuge
täglich), zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes rechtlich
verpflichtet.
Die
von der Gemeinde beauftragte schalltechnische Untersuchung hat eine
erhebliche, gesundheits-gefährdende Lärmbelastung für die Anwohner
an der B312 nachgewiesen, die stellenweise deutlich über den
Richtwerten von 70 Dezibel tagsüber und/oder 60 Dezibel nachts
liegen. Aus diesem Grund bestand ein Handlungsbedarf für
lärmreduzierende Maßnahmen.
Welche
Maßnahmen sieht der Lärmaktionsplan vor?
Der
Lärmaktionsplan legt den Schwerpunkt auf folgende Maßnahmen:
Realisierung
eines neuen Albaufstieges als langfristige Zielsetzung sowie als
kurzfristige Maßnahmen Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages
(2014 erfolgt) und eine Geschwin-digkeitsreduzierung auf 30 km/ho
Auch wurde im Lärmaktionsplan die Aufstellung eines
Überwa-chungskonzepts zur Einhaltung von Tempo 30 formuliert, um den
Effekt einer Lärmminderung si-cherzustellen.
Zuständig
für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Träger der Straßenbaulast
somit bei der Bun-desstraße 312 das Regierungspräsidium Tübingen
im Auftrag des Bundes.
Der
Einbau des neuen Fahrbahnbelages senkt zwar den Lärmpegel
durchgehend um 2 Dezibel, diese Maßnahme allein reicht aber nicht
aus, um eine Lärmentlastung auf ein Niveau unterhalb der Richtwerte
zu bewirken.
Inwiefern
trägt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zur
Lärmentlastung bei?
Das
Regierungspräsidium sieht es als nachgewiesen an, dass Fahrzeuge bei
einer Geschwindigkeit von 30 km/h im Ergebnis 2 bis 3 Dezibel weniger
Lärm verursachen als dies bei 50 km/h der Fall ist.
Daher
wurde das Tempolimit als geeignete lärmmindernde Maßnahme
angeordnet.
Eine
nachteilige Auswirkung auf die Schadstoffsituation ist nach einer
gutachterlichen Untersuchung des Umweltbundesamtes nicht anzunehmen.
Wie
wird die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüft?
Die
Lärmaktionsplanung der Gemeinde ist ein offen angelegter,
fortlaufender Prozess, der auch die Überprüfung getroffener
Maßnahmen einschließt.
Der
Gemeinderat hat in seiher Sitzung am 26. Februar 2015 festgelegt,
dass nach einem Zeitraum von einem halben Jahr die Wirksamkeit der
verkehrsrechtlichen Maßnahme der Geschwindigkeits-reduzierung
überprüft wird.
Im
Fokus stehen auch Begleiteffekte wie ein möglicher Ausweichverkehr
auf die L387, wodurch in der Konsequenz eine Lärmmehrbelastung in
Holzelfingen entstünde.
Es
ist daher vorgesehen, in den kommenden Wochen über eine breit
angelegte Verkehrserfassung mögliche Veränderungen der
Verkehrsströme zu registrieren.
Die
Auswertung der erfassten Daten kann in der Folge auch einen
Handlungsbedarf zu lärmmin-dernden Maßnahmen an der L387 in
Holzelfingen auslösen.
Quelle:
aus Beilage Amtsblatt der Gemeinde Lichtenstein vom 6.März 2015
Schade, dass es keine positiven oder auch negative Kommentare gibt.
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