Montag, 29. August 2011

Müssen wir Oktober wissen


Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen


Bedarfsplanung
Jede Straßenplanung beginnt mit gesetzlichen Bedarfsplänen. Sie sind die Grundlage für den Bau von Bundesfernstraßen. In den Bedarfsplänen des Bundes werden die zu bauenden oder auszubauenden Strecken festgelegt und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen.

Vorplanung
Die Vorplanung dient als konzeptionelle Planungsstufe vorrangig der Linienfindung beim Neubau von Bundesfernstraßen. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens und schließt mit der Linienbestimmung ab

Entwurfsplanung
Nachdem ein großräumiges Konzept gefunden ist, werden die Details erarbeitet. Eine moderne Entwurfstrassierung berücksichtigt insbesondere die Fahrraum- und die Verkehrsraumgestaltung. Die Entwurfsarbeit erfolgt in der Ebene und stets mit Blick auf die Straße im dreidimensionalen Raum.

Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren)
Die Gesetze bestimmen, dass neue Straßen nur gebaut werden dürfen, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher "festgestellt" ist. Zweck ist es, alle berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen.

Quelle: WIKIPEDIA