Samstag, 28. August 2010

Mittwoch, 11. August 2010

Kostenvergleich 1986

Quelle: GEA 12.Juli 1986

Mit 95 Millionen Mark ! ist die Variante drei (Schönberg - Stuhlsteige) veranschlagt. In der Trasse 2 (ähnlich der Trasse 5) Lippental - Reißenbachtal - Landesstrasse 230) müßten 149 Millionen Mark ! investiert werden.


Bitte Trasse 3 im Vergleich mit einbeziehen!

Dienstag, 10. August 2010

Gibt es eigentlich ein Linienbestimmungsverfahren?

Auszug aus:


Bundesfernstraßengesetz (FStrG)


§ 2 Linienbestimmung

(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmt die Linienführung der Verkehrswege mit Ausnahme der Eisenbahnen des Bundes und der Straßenbahnen, § 16 Abs. 1 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes bleibt unberührt. Die Bestimmung erfolgt im Benehmen mit den für die Landesplanung zuständigen Behörden der beteiligten Länder, soweit nicht bei Bundeswasserstraßen zur Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft das Einvernehmen herzustellen ist. Das Benehmen gilt als hergestellt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Monaten nach Zugang des Linienentwurfs Stellung genommen hat; die Frist kann bis zu zwei Monaten verlängert werden.

(2) Die §§ 15 und 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die Einbeziehung der Öffentlichkeit im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren stattfindet.

§ 16 Planungen

1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmt im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen. Dies gilt nicht für den Neubau von Ortsumgehungen. Eine Ortsumgehung ist der Teil einer Bundesstraße, der der Beseitigung einer Ortsdurchfahrt dient.

(2) Bei der Bestimmung der Linienführung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit und des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Bestimmung der Linienführung ist innerhalb einer Frist von drei Monaten abzuschließen.

(3) Wenn Ortsplanungen oder Landesplanungen die Änderung bestehender oder die Schaffung neuer Bundesfernstraßen zur Folge haben können, ist die Straßenbaubehörde zu beteiligen. Sie hat die Belange der Bundesfernstraßen in dem Verfahren zu vertreten. Bundesplanungen haben grundsätzlich Vorrang vor Orts- und Landesplanungen.


Kann da jemand weiterhelfen?

Montag, 9. August 2010

Kosten der Varianten Deckel / 5b und 7 c

Quelle: GEA vom 8.März 1997

Seinerzeit wurden die Kostten der zuletzt genannten Varianten wie folgt angesetzt:

Deckeltrasse 145 Millionen Mark

5b 242 Millionen Mark

7c 222 Millionen Mark

Bei 5b und 7 c muss heute bergmännisch gebaut werden, das heißt , ein zusätzlicher Rettungsstollen muss einkalkuliert werden.

Meines Erachtens werden die Kosten heute das Doppelte betragen. Wenn's nur reicht!

Ist es nicht möglich, dass die Jahre vorher leider nicht mehr in Erwägung gezogene Variante 3a / 3b in die 3 übergehend auch gerechnet wird?

"Kurzer Tunnel mit Rettungsstollen, Aufstieg auf vorhandener Trasse (Albaufstieg "Stuhlsteige"); der erste Anstieg entspräche dem Beginn der Variante 5 b.

Freitag, 6. August 2010

Kein Planungsrecht sondern Linienbestimmungsverfahren ist nötig!

Nur zur Information!

Das Ministerium habe zugesichert, auf das Regierungspräsidium zuzugehen und darum zu bitten, die Bewertung der bislang am ehesten geeignet angesehenen Trassenvarianten
(7c, 5b und 1a) im Hinblick auf die heutigen rechtlichen Anforderungen und neu vorliegenden Erkenntnissen zu aktualisieren.

(aus Pressemitteilung vom 5.8.2010 uvm.baden-württemberg)



Mittwoch, 4. August 2010

Planungsrecht für Lichtenstein

Wir sind alle gespannt, was uns Frau Tanja Gönner, als Verkehrsministerin für Baden-Württemberg, unserer Abordnung mitteilen kann und wird.

Wir wollen nur das Planungsrecht für eine Trassenführung der B 312.

Mehr zunächst nicht!

Termin - heute 16.30 Uhr in Stuttgart