Montag, 6. Februar 2012

Lärmschutz Tempo 30 Zonen - Experten sagen "Völliger Quatsch"

So.....
Quelle: CELLE Heute

Manche Bürger fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. Die Europäische Union fordert, den Umgebungslärm in Ballungsräumen und an Verkehrswegen zu ermitteln und an hoch belasteten Straßen zu verringern. Auch die Stadt Celle sieht sich in dieser Pflicht – den offiziellen Anfang machte die Tangente: Tempo 5o statt 70 trotz fünf Spuren und Lärmschutzwällen, dafür mehr Einnahmen für die Stadtkasse durch Blitzer. Außer Kopfschütteln und Unmutsbekundungen regte sich bisher kein offizieller Widerstand. Nun reduzierte die Stadt Celle auch auf wichtigen Ein- und Ausfallstraßen wie den Wederweg und Altenceller Schneede das Tempo sogar auf 30 km/h. Begründung: Lärmschutz (CelleHeute berichtete) – anfangs gar im Industriegebiet, nach unseren Informationen hier jedoch inzwischen korrigiert. Weitere Straßen sollen nach und nach folgen.


Soweit die gut gemeinte Theorie, doch in der Praxis fragen sich Autofahrer nach Sinn und Unsinn dieser Maßnahme. Denn während die meisten modernen Autos bei 50 km/h leise und spritsparend im fünten Gang gefahren werden können, müssen die Fahrer bei Tempo 30 nicht nur in den vierten, sondern meist in den dritten Gang zurückschalten – im ungünstigen Fall sogar in den zweiten. Die Folge: Mehr Lärm, mehr Verbrauch.
Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und fragen dazu im ersten Teil unserer Untersuchung Experten nach ihrer Meinung. Der ADAC gibt den “gefühlten Werten” auch objektiv gemessen Recht. Das Fazit: Tempo 30 – für die Sicherheit ok, für Lärmschutz unbrauchbar. Hier die Stellungnahme ungekürzt und unkommentiert:
“Der ADAC setzt sich für wirkungsvolle und sinnvolle Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung ein. Die Europäische Union sagt dem Lärm den Kampf an. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 sieht vor, europaweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe bei Lärm festzulegen und gesundheitsschädliche Geräusche einzudämmen. Betrachtet wird dabei nur der Lärm, der von Verkehrsmitteln und Industrieanlagen ausgeht.
Nach dem Willen der EU sollen zunächst für Ballungsräume und entlang von Verkehrswegen Lärmkarten erstellt werden, aus denen die lokale Lärmbelastung ersichtlich ist. Besonders betroffene Kommunen sind aufgefordert, auf Grundlage der Karten Aktionspläne entwickeln, die zu einer Verringerung des Lärms führen. Definitive Grenzwerte werden in der Richtlinie nicht vorgegeben. Offen bleibt auch, welcher Lärmpegel bereits als gesundheitsgefährdend einzustufen ist.


Sinnvolle Maßnahmen für leisen Straßenverkehr
Der ADAC unterstützt alle Maßnahmen, die zu einer wirkungsvollen Verringerung von Straßenverkehrslärm führen:
- Abhilfe bringt beispielsweise der Einsatz lärmarmer Reifen und Fahrbahnoberflächen, da beim Abrollen des Reifens auf der Fahrbahn ein Großteil des vom Verkehr erzeugten Lärms entsteht. Auf Autobahnen kann durch offenporige Fahrbahnbeläge der Geräuschpegel reduziert werden, innerorts können Straßensanierungen zu einer Verbesserung führen.
- Bei der Typzulassung neuer Fahrzeugmodelle sollte eine strengere und realitätsnähere Lärmprüfung vorgenommen werden.
- Auch bauliche und verkehrsplanerische Maßnahmen führen zu Lärmminderung.
- Der Straßenverkehr sollte auf Hauptverkehrsstraßen gebündelt werden, in Wohngebieten sollte die Verkehrsmenge niedrig sein. Gleichmäßig fließender Verkehr erzeugt weniger Lärm als häufig abbremsende und wieder anfahrende Fahrzeuge.
- Lärm mindernd wirken sich auch intelligente Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen aus. So sollten an stark befahrenen Hauptstraßen keine Wohnanlagen, sondern Gewerbegebiete errichtet werden. Gläserne Lärmschutzwände, die sich harmonisch ins Stadtbild einfügen, tragen zum Lärmschutz bestehender Wohngebiete bei.


Restriktionen bringen keine Verbesserungen


Ein Tempolimit lehnt der ADAC entschieden ab, da dies nicht zur Lärmreduzierung führt:
- Im innerstädtischen Verkehr wird der Fahrzeuglärm vor allem von der Drehzahl und damit von der Wahl des Ganges bestimmt.
- Auf Autobahnen wird der Lärmpegel vor allem vom Lkw-Verkehr dominiert, weniger vom Geschwindigkeitsniveau der Autos. Bei 20 Prozent Lkw-Anteil wird bei Einführung eines Tempolimits von 80 km/h auf einer Autobahn der Lärm nur um zwei Dezibel gesenkt. Ein Betrag, der unter der Wahrnehmungsgrenze liegt. Lärm mindernd wäre allenfalls ein Lkw-Tempolimit unter 80 km/h. Auch anderen Behinderungen des Straßenverkehrs erteilt der ADAC eine klare Absage:
- Straßenrückbau oder Pförtnerampeln verringern nur die Attraktivität von Hauptverkehrsstrecken und führen zu Ausweichverkehr auf Nebenstrecken und in Wohngebiete, was den Lärm dort erhöht!”
Die Stiftung Warentest und Experten vom Umweltbundesamt bestätigen: “Beim Lärmschutz ist das subjektive Empfinden ausschlaggebend.” Auch Autohersteller können die Maßnahmen in Celle nicht nachvollziehen. So hält ein BMW-Sprecher Tempo 30 aus Lärmschutzgründen für “völligen Quatsch”. Welchen Lärm ein Fahrzeug bei diesen Geschwindigkeiten mache, sei “vor allem fahrerabhängig”.


SO.....
Quelle: Stiftung Warentest
Auch kleine Lärmschutzmaßnahmen können große Wirkung haben. Das stellten Experten des Umweltbundesamtes fest, die Modellversuche auswerteten. In Berlin etwa, in der Silberstein- und Scharnweberstraße, führte ein Nachtfahrverbot für Lkws dazu, dass der Anteil stark belästigter Anwohner um 44 Prozentpunkte sank. In Rostock fühlten sich bei einem Tempo-30-Versuch nicht mehr über 50 Prozent durch Lärm stark belästigt, sondern nur noch knapp 40 Prozent. Messtechnisch war nicht viel passiert: weniger als 3 Dezibel Minderung in Rostock, in Berlin nur 1 Dezibel. Dr. Jens Ortscheid, einer der UBA-Experten: „Der Pegel ist nur die halbe Wahrheit. Beim Lärmschutz ist das subjektive Empfinden ausschlaggebend.“ Aktiv werden lohnt sich also. Das sagen auch die Initiatoren des Tages gegen Lärm am 28. April, die um 14.15 Uhr zu 15 Sekunden Ruhe aufrufen (www.tag-gegen-laerm.de). Und wer den Amtsschimmel auf Trab bringen will, hat mit dem Gutachten der Stiftung Warentest einen Trumpf in der Hand: Bei der „Leseraktion Straßenlärm“ haben wir schon über 1 100 Gutachten angefertigt.

oder So
Quelle:
www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1224819_l1/index.htmlIm


Ab heute abend gilt auf der B31 zwischen Kronenbrücke und Schützenalleetunnel von 22 bis 6 Uhr in beiden Fahrtrichtungen Tempo 30. Um einen gleichmäßigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, erfolgt in Kürze eine Anpassung der nächtlichen Signalprogramme an die neue Koordinierungsgeschwindigkeit von 30 km/h.


Nächtliche Tempobegrenzung aus Lärmschutzgründen auf der B31 (Foto: Stadt Freiburg) In den kommenden Wochen werden dann nach entsprechenden Verkehrsbeobachtungen bei Bedarf entsprechende Anpassungen bei den Ampelschaltungen vorgenommen.
Die gleichen Verkehrsregelungen werden bis Mitte Juni in der Kronenstraße zwischen Basler Straße und Kronenbrücke und in der Eschholzstraße zwischen Ochsenbrücke und Breisacher Straße umgesetzt.
Diese Temporeduzierungen sind Teil des städtischen Lärmaktionsplans, der im Dezember vergangenen Jahres vom Gemeinderat so beschlossen wurde. Auch für diese Straßenabschnitte hat das Regierungspräsidium Freiburg einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen zugestimmt.

Was wollen wir?
für Alle?



oder nur für LKW?





















http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/19330/


Unter diesem LINK können Sie Lärmwerte von Lichtenstein abrufen!


Hier sind die Links von Kommentar Michael Staiger nachgetragen: