Alle reden und schreiben von den
Umwelt-Belastungen in den Städten – wie sieht es aber bei den "kleinen" Kommunen aus?
Grenzwerte Feinstaub
Zum Schutz
der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit
Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr
überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die
noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008
europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im
Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit
1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten und ab dem 1. Januar
2020 dürfen die PM2,5-Jahresmittelwerte
den Wert von 20 µg/m3 nicht mehr überschreiten.
Grenzwerte Stickstoffdioxid
Zum Schutz
der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der
1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im
Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. Zum Schutz der Vegetation wird ein
kritischer Wert von 30 µg/m3 als Jahresmittelwert verwendet.
Quelle: Wikipedia
An der B 312
und in der Kaiserstraße werden derzeit die Stickstoffdioxid Werte gemessen.
Wenn am 27.
Oktober 2017 der Scheibengipfeltunnel für den Verkehr freigegeben wird; kommt
da auf uns im Tal vermehrte Belastung dazu?
Bin auf das Meßergebnis gespannt!
Eine Antwort vom LUBW liegt vor:
Die Öffnung des Scheibengipfeltunnels bei Reutlingen Ende Oktober 2017 wird zu einer Veränderung der Verkehrsströme führen.
Mit einer Fortführung der Stickstoffdioxid-messungen im Bereich der Ortsdurchfahrung Lichtenstein-Unterhausen soll sichergestellt werden, ob eine Einhaltung des Immissionsgrenzwertes der 39. BlmSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emmisionshöchstmengen) auch nach der Öffnung des Scheibengipfeötunnels vorliegt.
Bin auf das Meßergebnis gespannt!
Eine Antwort vom LUBW liegt vor:
Die Öffnung des Scheibengipfeltunnels bei Reutlingen Ende Oktober 2017 wird zu einer Veränderung der Verkehrsströme führen.
Mit einer Fortführung der Stickstoffdioxid-messungen im Bereich der Ortsdurchfahrung Lichtenstein-Unterhausen soll sichergestellt werden, ob eine Einhaltung des Immissionsgrenzwertes der 39. BlmSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emmisionshöchstmengen) auch nach der Öffnung des Scheibengipfeötunnels vorliegt.
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