Freitag, 20. Juli 2012

Handbuch Bürgerbeteiligung

Häufige Fragen und Antworten zum Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor



1. Was sind die wichtigsten Inhalte des Handbuchs?

Das Handbuch enthält eine Vielzahl von möglichen Maßnahmen, mit denen die Vorhabenträger und die Behörden die Bürgerbeteiligung bei der Planung und Zulassung von Großvorhaben kurzfristig verbessern können. Ausgehend von der gesetzlichen Bürgerbeteiligung stellt das Handbuch dar, wie diese verbessert werden kann und enthält Vorschläge für zusätzliche Beteiligungsmaßnahmen, und zwar sowohl bevor ein Genehmigungsverfahren beginnt als auch während des Verfahrens. Zum Beispiel können die Bürger über das Internet, zusätzliche Informationsveranstaltungen oder Bürgersprechstunden über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus besser über ein Vorhaben informiert werden. Sie können aber auch die Möglichkeit erhalten, sich stärker zu einem Vorhaben zu äußern, z. B. im Rahmen von Bürgerversammlungen, Antragskonferenzen vor Einreichung der Pläne oder im Rahmen eines Runden Tischs. Auch zur Ausgestaltung von Beteiligungsmaßnahmen, wie z. B. von Veranstaltungen, gibt das Handbuch Auskunft. Die Anwendung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist freiwillig.

2. Warum werden keine Gesetzesänderungen vorgenommen, die zu einer besseren Bürgerbeteiligung verpflichten?

Wir haben bereits eine umfangreiche gesetzliche Bürgerbeteiligung. In vielen Fällen erreicht sie die Menschen allerdings nicht richtig und nicht früh genug. Hier setzen die Vorschläge des Handbuches an. Welche konkreten Maßnahmen sinnvoll sind, um die Bürger besser einzubinden, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Das hängt insbesondere von der Konfliktträchtigkeit des Vorhabens ab. Starre, für alle Vorhaben geltende Verhaltensvorgaben sind daher nicht zweckmäßig. Sie führen vielmehr oft zu unnötiger Bürokratie.

3. Welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gibt es bereits?

Verkehrsvorhaben des Bundes werden auf der Grundlage von nacheinander grundsätzlich durchzuführenden Verfahren zugelassen: Von der Bundesverkehrswegeplanung und den Ausbaugesetzen über das Raumordnungsverfahren hin zum Planfeststellungsverfahren, in dem ein Vorhaben konkret genehmigt wird.

Das geltende Recht sieht für alle drei genannten Verfahren in der Regel eine formelle Bürgerbeteiligung vor. Kernelemente der Beteiligung auf Ebene des Raumordnungs- und des Planfeststellungsverfahrens sind eine einmonatige Auslegung der Unterlagen und eine zwei Wochen länger währende Frist, um Einwendungen in schriftlicher Form zu erheben. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens findet üblicherweise ein Erörterungstermin statt, in dem die zuständige Behörde zu den erhobenen Einwendungen Stellung nimmt. Es steht der zuständigen Behörde aber auch jetzt schon frei, durch ergänzende Maßnahmen, z. B. eine Veröffentlichung von Verfahrensunterlagen im Internet oder zusätzliche Veranstaltungen, die Bürger besser zu informieren.

4. Sollten die Bürger durch Beteiligung an der Bundesverkehrswegeplanung auch über das "Ob" eines Verkehrsvorhabens mitentscheiden?

Im Bundesverkehrswegeplan, der vom Bundeskabinett beschlossen wird, findet die verkehrspolitische Gesamtstrategie der Bundesregierung ihren Niederschlag. Dabei geht es um solche Infrastrukturprojekte, die überregionale, zum Teil sogar bundesweite Bedeutung haben. Somit können nicht allein die Belange vor Ort betroffener Bürger eine Rolle spielen. Hier geht es vor allem um übergreifende verkehrliche, aber auch volkswirtschaftliche Interessen des ganzen Landes.
Dennoch werden wir beim Bundesverkehrswegeplan die Bürgerbeteiligung weiter ausbauen. Schon beim letzten Bundesverkehrswegeplan 2003 wurden Informationen zum Projektstand und den Bewertungsergebnissen über ein Projektinformationssystem im Internet bereitgestellt. Beim Bundesverkehrswegeplan 2015 wird den Bürgern im Rahmen der erstmalig durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung die Möglichkeit eröffnet werden, zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (vorzugsweise über das Internet) Stellung zu nehmen. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung prozessbegleitend wichtige Prozessinformationen, Forschungsergebnisse und Meilensteine des BVWP-Prozesses transparent und nachvollziehbar online verfügbar machen. Die Informationsbereitstellung ermöglicht der Fachöffentlichkeit, Verbänden und Bürgern, sich frühzeitig in den Prozess einzubringen.
Allerdings trifft die grundsätzliche Bedarfsentscheidung für Infrastrukturprojekte anschließend das Parlament. Dabei findet, wie bei anderen parlamentarischen Entscheidungen der repräsentativen Demokratie auch, keine Bürgerbeteiligung statt.

5. Werden Verfahren länger und teurer?

Mehr und qualitativ bessere Bürgerbeteiligung bedeutet natürlich auch einen Mehraufwand, insbesondere in den frühen Planungsphasen. Die vorgeschlagenen Verfahren bieten aber umgekehrt die Chance, in späteren Planungsphasen Kosten und Zeit zu sparen, so dass sich Verfahren sogar insgesamt verkürzen und letztendlich billiger sein können. Außerdem erhalten die Planer unter Umständen frühzeitig wichtige Informationen, die eine Optimierung der Planung ermöglichen.

6. Wer hat den Entwurf für ein "Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung" erstellt und an wen richtet er sich?

Der Entwurf des Handbuchs wurde auf Basis eines an die Fa. Bosch und Partner vergebenen Forschungsprojekts erstellt.
Mit dem Handbuch soll eine bessere Bürgerbeteiligung in der täglichen Planungs- und Genehmigungspraxis vorangebracht werden. Aus Betroffenen sollen Beteiligte werden. Das Handbuch stellt daher für die im Bereich konkreter Planungs- und Genehmigungsverfahren Verantwortlichen, also Vorhabenträger und Behörden, einen Werkzeugkasten mit konkreten Vorschlägen zur Verfügung. Das Handbuch orientiert sich dabei an den verschiedenen Verfahrensebenen in unserem gestuften Planungs- und Genehmigungssystem und deckt entsprechend komplexe Sachverhalte ab.
Gleichzeitig geht eine bessere Bürgerbeteiligung nicht ohne die Bürger selbst. Daher ist das Handbuch gerade auch an die Bürger und sonstigen interessierten Kreise gerichtet. Es soll hier Transparenz schaffen und als konkretes Nachschlagewerk zur Verfügung stehen.

7. Wie geht es weiter?

Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Handbuchs hat ein breiter Konsultations- und Diskussionsprozess stattgefunden, unter anderem mit Ländern, Verbänden, Fachexperten und Bürgern. Letztere hatten im Rahmen einer Online-Befragung die Möglichkeit, sich zu dem Handbuchentwurf zu äußern. Der Diskussions- und Konsultationsprozesses wird nunmehr ausgewertet. Im Herbst 2012 soll dann das überarbeitete fertige Handbuch veröffentlicht werden.

8. Welche Konsequenzen hat die Teilnahme an Bürgerbeteiligungsgesprächen für die Rechte Betroffener im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren? Welche Verbindlichkeit haben Ergebnisse von Mediationsverfahren, Runden Tischen oder ähnlichem?

Mediations- und ähnliche Verfahren können das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren zwar gut ergänzen, aber nicht ersetzen. Eine rechtsgültige Entscheidung über die Rechte Betroffener, die sich vielleicht selbst nicht im Mediationsverfahren beteiligt haben, kann und darf nur im förmlichen Genehmigungsverfahren getroffen werden. Denn das förmliche Verwaltungsverfahren ist eine Art Betroffenenschutzverfahren, das eine gerichtliche Überprüfung der von der Behörde getroffenen Abwägungsentscheidung ermöglicht.
Gleichzeitig ist es wichtig, dass es eine gewisse Verlässlichkeit im Hinblick auf die zur Konfliktlösung gefundenen Kompromisse gibt und sich die Beteiligten an die Ergebnisse gebunden fühlen. Auch sollten möglichst alle entscheidungserheblichen Fakten auf den Tisch kommen. Zudem muss die Suche nach Lösungen immer auch das rechtlich und finanziell Machbare im Blick behalten.

9. Wird die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands nicht durch immer neue und höhere Hürden für Infrastrukturprojekte gefährdet?

Unser Land kann es sich fraglos nicht leisten, auf die Modernisierung unserer Verkehrsinfrastruktur und die Realisierung notwendiger Neu- und Ausbauvorhaben zu verzichten. Unser Wohlstand basiert auf einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft, die ihre Leistungsfähigkeit ohne gut ausgebaute Verkehrswege nachhaltig einbüßen würde. Und auch die Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsträger, wie z.B. der Schiene, ist ohne einen Ausbau der entsprechenden Infrastruktur nicht möglich. Da dies den meisten Bürgern bewusst ist, werden auch künftig wichtige Infrastrukturprojekte realisierbar sein.
Allerdings ist dafür eine gute und frühzeitige Bürgerbeteiligung notwendig. Die Wünsche der Bürger nach besserer und frühzeitiger Beteiligung und die berechtigten Anliegen der Betroffenen müssen ernst genommen werden. Bürgerbeteiligung kann einen wichtigen Beitrag leisten, dass mögliche Konflikte rechtzeitig erkannt und die Planungen verbessert werden können. Dies kann dann letztlich auch die Verfahrensdauer günstig beeinflussen.

10. Muss die Politik anders mit den Bürgern kommunizieren als bisher?

Zwar sieht unser Verfahrensrecht in der Regel bereits für alle Verfahrensebenen Bürgerbeteiligung vor. Aber diese Beteiligungsformen erreichen die Bürger nicht hinreichend. Daran wollen wir etwas ändern.
Mit dem "Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor" wollen wir daher in einem "Werkzeugkasten" kurzfristig anwendbare, praktische Maßnahmen zur Verfügung stellen, mit denen die bestehenden gesetzlichen Regelungen besser und intensiver genutzt beziehungsweise durch auf den Einzelfall zugeschnittene zusätzliche Informations- und Beteiligungsangebote ergänzt werden können.
Gleichzeitig gibt es schon ermutigende Beispiele, in denen neue Wege hin zu einer besseren Bürgerbeteiligung beschritten werden. So wurde zum Beispiel für den Ausbau der Rheintalbahn ein Projektbeirat ins Leben gerufen, um zusammen mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten für die dortige Lärmproblematik zu finden. Auch bei der Fehmarnbeltquerung sollen die Gemeinden und Bürger in die Planungen frühzeitig mit eingebunden werden. Hier wurde beispielsweise parallel zum Raumordnungsverfahren ein "Dialogforum Fehmarnbeltquerung" ins Leben gerufen.




Quelle: www.bmvbs.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen