Dienstag, 24. April 2012

Variante 8

Blick von der Siemensstraße über den Parkplatz von LIDL.
Schön ist das nicht!
Ist das RECHT lich zulässig?

3 Kommentare:

  1. "Ist das RECHTlich zulässig?"(Kommentar neben dem Bild)

    Das sog.Recht ist auslegbar und wurde von der Menschheit geschaffen und kann ggf. zum Wohle der Bevölkerung auch mal ausgelegt werden.Oder entspricht nur dem Recht, dessen "Meinung" ich bin. Also diese Trasse hat genauso das "Recht" geprüft und bewertet zu werden wie die 1er, 7er, 3er, sog. Albvereinstrasse u.s.w. Auf diesem Blog lässt man vielzu früh schon wieder, ohne fachliche Prüfung, aus nicht objektiven Gründen,das Schwert herunter.
    Argumente müssen bewertet werden, nicht individuelle Meinungen.
    Außerdem "Recht sprechen" können in Deutschland (Gott sei Dank) nur Gerichte und nicht Einzelne.

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  2. Ist es RECHTlich, dass Anwohner der jetzigen B312 Ortsdurchfahrt über Jahrzehnte mit Lärm über den zulässigen Grenzwerten beaufschlagt werden?

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  3. rein "geRECHTlich" gesehen, sollte die Trasse genauer geprüft werden, die Trassenidee hätte es vrdient, bei erwartungsgemäß großem Kosten-Nutzen Faktor

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