Samstag, 19. Februar 2011

Baubeschreibung schon etwas älter, aber gut zu wissen!

Vorgeschichte

Die Bundesstraße B 312 stellt eine wichtige regionale Entwicklungsachse zwischen den Oberzentren Stuttgart – Reutlingen – zur Schwäbischen Alb und weiter zum oberschwäbischen Raum dar. Der Streckenzug ist ein bedeutender Albaufstieg. Diese Achse ist bereits historisch begründet.
In Reutlingen führt die B 312 durch die Innenstadt. Eine Verkehrsbelastung bis zu 65.000 Kfz/24h sowie eine enorme Belastung an Lärm und Schadstoffen sind hier zu verzeichnen. Die ersten Überlegungen für eine Ortsumgehung von Reutlingen gehen bis Mitte der 1960-er Jahre zurück. Die Zielsetzung der Planung war die Verbesserung der Verkehrssituation und natürlich die Entlastung der Ortsdurchfahrt von Reutlingen vom starken Durchgangsverkehr. Vor allem die Entlastung der Hauptverkehrsader „Karlstraße“ und der Reutlinger Oststadt vom immer größer werdenden Schleichverkehr war das Ziel der Verkehrsplaner.
In enger Abstimmung und im Auftrag der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat die Stadt Reutlingen in den Jahren 1993 bis 1997 ein Bebauungsplanverfahren für die “Umgehungsstraße Scheibengipfeltunnel“ durchgeführt. Das Baurecht für dieses vordringliche Bundesstraßenprojekt wurde zunächst über einen Bebauungsplan der Städte Reutlingen und Eningen geschaffen. Die Gemeinderatsgremien beider Kommunen haben am 17. Juni 1997 den Bebauungsplan mit überwältigender Mehrheit als Satzung beschlossen. Nachdem dieser im Normenkontrollverfahren beim VGH überprüft wurde erlangte der Bebauungsplan „Umgehungsstraße Scheibengipfel“ am 22. Mai 2000 endgültig Rechtskraft.
Durch die Änderung der Tunnelrichtlinie (RABT) und der damit verbundenen höheren Anforderungen an die Tunnelsicherheit wurde nachträglich (zusätzlich zum eigentlichen Straßentunnel) ein Flucht- bzw. Rettungsstollen eingeplant. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Lüftungskonzeption nochmals optimiert und geändert. Aufgrund von Änderungen in den Sicherheitsrichtlinien für Tunnel wurde im Dezember 2006 ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren eingeleitet, das mit den Planfeststellungsbeschlüssen vom 30.06.2008 bzw. 09.12.2008 zum Abschluss gebracht wurde. Im Februar 2009 wurde die Maßnahme in das Konjunkturpaket II der Bundesregierung aufgenommen und im August 2009 mit dem Bau der Maßnahme begonnen.

Straßenbau

Die Ortsumgehung Reutlingen im Zuge der B 312 umfährt die Kernstadt Reutlingen im Osten ‒ sie wird im Süden, in der Nähe des Südbahnhofs, an die bestehende B 312 Ortsumgehung Pfullingen angebunden und im Norden beim sogenannten Efeuknoten höhenfrei mit der bestehenden Bundesstraße B 28 / B 312 Reutlingen/Metzingen verknüpft. Die Ortsumgehung bringt eine deutliche Verkürzung (3 km statt über 5 km) des künftigen B 312-Straßenzuges. Entlang der hochbelasteten Ortsdurchfahrt wird es nach Inbetriebnahme des Scheibengipfeltunnels zu einer wesentlichen Reduzierung von Lärm und Luftschadstoffen kommen und den staugeplagten Verkehrsteilnehmern in Zukunft das Passieren von mehr als 20 Lichtsignalanlagen ersparen.
Die neue Ortsumgehung ist 3,1 km lang. Die prognostizierte Verkehrsbelastung im Jahr 2020 liegt bei ca. 20.000 Kfz/Tag. Der heutige Schwerverkehrsanteil liegt bei ca. 8 Prozent.
Der Straßenquerschnitt für die neue Bundesstraße ist ein Sonderquerschnitt SQ 11,0 mit 8,0 m befestigter Fahrbahn und beidseitigen Schotterbanketten.
Der kleinste Radius der Haupttrasse beträgt R = 450 m (im Süden) und geht dann in die Auf- und Abfahrrampe im Süden über. Die größte Steigung liegt im Bereich der Unterfahrung der bestehenden B 312 bei 5 %. Sie verringert sich dann auf rund 3 % vor dem Südportal und geht in 0,8 % Steigung innerhalb des Tunnels über. Der überwiegende Teil der neuen Ortsumgehung wird mit 2,5 % Querneigung ausgeführt. Die Strecke wird als Bauklasse I ausgebaut. Der Aufbau der Straße entspricht der RStO 2001, Zeile 3 und weist eine Gesamtstärke von 70 cm auf.


Quelle: Referat 47.1 / Regierungspräsidium Tübingen / B 312 Ortsumfahrung Reutlingen - Scheibengipfeltunnel

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen