Freitag, 17. Dezember 2010

Die Straßenplaner im RP Teil 2

Referat 44 - Straßenplanung


Unsere Aufgaben im Überblick:

Im Referat 44 - Straßenplanung - werden alle größeren Neu- und Ausbaumaßnahmen im Regierungsbezirk Tübingen, sowohl von Bundesautobahnen als auch von Bundes- und Landesstraßen, geplant.

Beginnen kann die eigentliche Planung einer Ortsumgehung in der Regel erst, wenn die Aufnahme der Maßnahme in einem Bedarfsplan erfolgt ist. Aber schon bei der Aufstellung des Dringlichkeitskataloges im Rahmen des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen und des Generalplans des Landes wirkt das Referat 44 mit.

Die Planung einer neuen Straße stellt eine komplexe Aufgabe dar, die in hohem Maße interdisziplinäre und kooperative Zusammenarbeit voraussetzt. Größere und konfliktträchtige Straßenplanungen werden daher auf der Ebene der Linienfindung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) von einem Arbeitskreis begleitet, der sich u.a. aus Vertretern der Straßenbauverwaltung, der beauftragten Fachgutachter, der Träger öffentlicher Belange (TÖB), der Naturschutzverbände und der betroffenen Gemeinden zusammensetzt. Unter Auswertung der Verkehrsuntersuchung und weiterer vertiefender Sondergutachten (z.B. über Pflanzen, Tiere, Klima, Boden, Grundwasser), werden die verschiedenen Trassenvarianten vergleichend betrachtet. Öffentliche Termine schaffen die Möglichkeit, auch die Bürger über die Planungsabsichten zu unterrichten und deren Bedenken und Anregungen aufzunehmen. Eine große Zahl Betroffener wird durch diese Verfahrensweise frühzeitig über die Planungsschritte unterrichtet und in die Lösungsfindung eingebunden. Die UVS endet mit einer Trassenempfehlung, die dann zur abschließenden Linienfestlegung führt.

Für die verfestigte Trasse wird der Straßenentwurf mit dem „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ (LBP) erstellt, wobei Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich
und Ersatz des Eingriffs ebenfalls mit eingeplant werden.

Die rechtlichen Grundlagen zum Bau einer Straße werden in der Regel mit einem
Planfeststellungsverfahren geschaffen, welches vom Referat 24 auf Antrag der
Straßenbauverwaltung durchgeführt wird. Hier werden die Belange der TÖB und insbesondere die Betroffenheit von Privatpersonen z.B. durch Lärm, Schadstoffe und Flächeninanspruchnahme abgewogen. Erst nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses darf die Straße gebaut werden.

Das Referat 44 plant teilweise selbst, vergibt aber auch wesentliche Planungen und Untersuchungen an private Büros, die dann durch die verschiedenen Fachleute im Referat (Bau- und Vermessungsingenieure sowie Landschaftsplaner) betreut, geprüft und koordiniert werden.

Referatsleiter:
Ulrich Kunze, Ltd. Baudirektor
Telefon: 07071 757-3448
E-Mail: ulrich.kunze@rpt.bwl.de

3 Kommentare:

  1. Die beiden RP-Referatsbeschreibungen "Die Straßenplaner im RP" lesen sich doch gut und zeigen die geetzliche Vorgehensweise, Anhörungspflicht und Einflussmöglichkeiten bei derartigen Projekten deutlich auf. Hatte ich persönlich Fragen an das RP, Anmerkungen u.dgl., so wurden sie umgehend und sachlich beantwortet. Es ist daher wichtig mit Argumenten zu überzeugen und kooperativ (Gemeinde, Interssierte)mit dem RP zusammen zu arbeiten.
    Leider sind, insbesondere die Blog-Beiträge vom Montag, 13. und 14.12.2010 in meinen Augen "Parolen" (Rückfall in den "Kalten Krieg" zwischen RP und einigen Lichtensteinern in früheren Zeiten!), die der Sache keinesfalls dient, ja sogar schadet. Hoffentlich liest von den Herren im RP, diese m.E. nicht angemessenen Beiträge, niemand...,sonst macht den Herren die Arbeit bezüglich Lichtenstein keine Freude mehr (wie es schon einmal war!)
    Es "menschelt" doch überall!

    Hans Gerstenmaier, Honau

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  2. Er schreibt Sie neu, es war ein Fehler drin:
    Mit diesen sogenannten "Parolen" möchte ich die Lichtensteiner Bürger aufwecken.
    Was geschieht denn im Moment?
    Wir warten! Auf was?
    Damit wir die Variante nehmen, ob wir wollen oder nicht, die dem RP gefällt.

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