Montag, 9. November 2009

9.November 1989

Wer hatte damals gedacht, dass die Mauer fällt?

Auch im Falle Albaufstieg könnte es anders kommen als es vor Jahren geplant war.
Die Umweltverträglichkeitsstudie wird heute anders ausfallen.
Der Verkehrsfluss ist heute ein ganz anderer.
Die Planungen sind überaltet und Makulatur.
Die Wasserversorgung ist nach wie vor gefährdet.
Zu dieser Einsicht müßte auch das RP kommen.

Und in der Zwischenzeit kam noch die Planung der RegionalStadtbahn mit dazu!
Und beides soll auf einer "freigehaltenen Trasse" stattfinden!

Wir haben heute den 9. November 2009, es wird Zeit darüber nach zu denken, welche die bessere und welche die finanzierbare Variante wäre.

Die Verlegung der B 312 bei Lichtenstein ist im Weiteren Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen eingestuft. Für Vorhaben des Weiteren Bedarfs haben die Länder grundsätzlich kein Planungsrecht. Voraussetzung für die weitere Planung ist die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf. 
Das Land wird sich deshalb bei der nächsten Fortschreibung (Wann?) des Bedarfsplanes für eine Aufnahme der Maßnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans einsetzen. Erst wenn die erforderlichen Einstufungsvoraussetzungen im Bedarfsplan vorliegen, ist es möglich, die Trassenvarianten unter Berücksichtigung aktueller Belange zu untersuchen.
Das bedeutet, dass eine Realisierung dieser Maßnahme erst nach 2015 erfolgen kann.

Beim Spatenstich für den Scheibengipfeltunnel in Reutlingen am 18. August dieses Jahres wies Frau Staatssekretärin Roth darauf hin, dass die Planung wieder aufgenommen werden kann, wenn es dabei gelingt - und hierbei wäre eine gemeinsame Zielvorstellung in der Raumschaft förderlich -, die Maßnahme bei der nächsten Fortschreibung des Bedarfsplans, die in der Regel alle fünf Jahre erfolgen soll, in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" aufzustufen.

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