Samstag, 17. Oktober 2009

Planfeststellungsbeschluss von Mitte der 90 er Jahre - musste 2005 schon aktualisiert werden.

Die Zahlen haben heute keinen Bestand; der notwendige Ausbau des Albaufstiegs darf "nicht nach 25 Jahre alten Maßstäben von statten gehen".
stand am 29. September im BLOG

gestern (16.10.2009) stand im GEA:

"Laut dem Steuerzahlerbund sind die Kosten der B 464 zwischen Sindelfingen und Renningen von ursprünglich geplant 25,5 Millionen Euro auf 43,8 Millionen gestiegen. Statt der geplanten Fertigstellung im Jahr 2005 geht man inzwischen von der Fertigstellung eines Teilstücks im Jahr 2010 aus. Grund der Misere: Die dem Planfeststellungsbeschluss für die Straße zugrunde liegende Verkehrsuntersuchung wurde Mitte der neunziger Jahre erarbeitet. Sie erwies sich aber als nicht mehr haltbar und musste 2005 aktualisiert werden. Schlussendlich musste - mit entsprechenden Kosten - komplett umgeplant werden."

2 Kommentare:

  1. Ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss ist zunächst 5 Jahre gültig, dann kann er weitere 5 Jahre verlängert werden (Summe also 10 Jahre). Wird in dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen, muss ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. 10 Jahre Kostensteigerung+ggf.neuere Vorschriften (Europäische Umweltschutzgesetzgebung!)+ggf. "laufend" neuere Erkenntnisse/Gegebenheiten, dann kann man leicht auf diese Kostensteigerung kommen.
    ...und neue Projekte können nicht angegangen werden, wegen Geldmangel des Staates...

    Wer nur plant und nie anfängt......

    Hans Gerstenmaier, Honau, Tel. 07129/2459

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  2. Entschuldigung,
    muss mich berichtigen:
    Ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss ist zunächst 10 Jahre gültig, dann kann er weitere 5 Jahre verlängert werden... (Summe also 15 Jahre).

    Hans Gerstenmaier, Honau, Tel. 07129/2459

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