Dienstag, 20. Oktober 2009

Kosten der Varianten

Die Anfrage betreffend der Kosten der einzelnen Trassen kann wie folgt beantwortet werden:

Quelle: GEA vom 8.März 1997

Trasse 1 Tunnel durch's Echaztal 145 Millionen DM = ca. 72.920.00,00 € *
Trasse 5 a (westliche Umfahrung) 260 Millionen DM = ca. 130.750.000,00 €
Trasse 5 b (westliche Umfahrung) 242 Millionen DM = ca. 121.700.000,00 €
Trasse 7 c (östliche Umfahrung) 222 Millionen DM = ca. 111.650.000,00 €

Quelle: Pressemitteilung Regierungspräsidium Tübingen vom 15.12.1999

Trasse 1 Tunnel durch's Echaztal 180 Millionen DM = ca. 92.030.000,00 € *

Trasse 5 b (westliche Umfahrung) 240 Millionen DM = ca. 120.700.000,00 €
Trasse 7 c (östliche Umfahrung) 220 Millionen DM = ca. 110.635.000,00 €

* ob da die unvorsehbaren Kosten schon eingerechnet sind?

Für die Variante 3, früher schon einmal in ähnlicher Form 3 a benannt, liegen keine verlässlichen Zahlen vor.

10 Kommentare:

  1. L.Hahn Lichtenstein UnterhausenDienstag, 20. Oktober 2009 um 10:00:00 MESZ

    Hallo Hr. Frick

    Kennen Sie eine Grund warum die Kosten für die Trasse 1 von 1997 nach 1999 um 20 Mio Euro gestiegen sind? Bei der 5b und bei der 7c wurden die Kosten sogar 1 Mio billiger.

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  2. L.Hahn Lichtenstein UnterhausenDienstag, 20. Oktober 2009 um 10:14:00 MESZ

    Kennt jemand die echten Kosten für die Ortsumgehung Pfullingen? Mit den vielen Brücken müsste die doch auch recht teuer gewesen sein.
    Ein Vergleich zum Albaufstieg hinkt zwar ein bischen, aber bis Honau sollten die Kosten für eine Tunneltrasse ähnlich sein.

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  3. Leider weiss ich nicht, wie die verschiedenen Kosten entstanden sind.
    Wird sich aber in den nächsten Wochen sicher klären. Alle Fakten der letzten Jahrzehnte kommen auf den Tisch.

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  4. Aus einer offizielle Broschüre "B312 Verlegung in Pfullingen", Herausgeber Straßenbauamt Reutlingen (verteilt nach Fertigstellung):
    Gesamtkosten: 61,3 Mio € (Baukosten 50,8 Mio €, Grunderwerb 10,5 Mio €)

    Hans Gerstenmaier, Honau

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  5. Wenn wir schon am Geld sind....

    Im Internet ist unter Bundesverkehrswegeplan /Anlage Baden-Württemberg
    im "Weiteren Bedarf ohne Planungsrecht" folgendes vermerkt, Stand 2003:

    "Lfd. Nr:268 B312 Verlegung bei Lichtenstein /Albaufstieg) 90,9 Mio€"

    Bermännisch vorangetriebene Tunnelbauten sind durch neue Vorschriften, (auch Scheibengipfeltunnel) erheblich verteuert worden. Da sind heute parallel verlaufende Rettungstunnels vorgeschrieben,jedoch bei offener Bauweise "nur" Fluchtausstiege (wie in Pfullingen).

    Hier die fachliche Auskunft vom 21.09.2009:

    "Sehr geehrter Herr Gerstenmaier,

    nach den aktuellen Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) sind bei Tunnellängen über 400 m in regelmäßigen Abständen von < 300 m Notausgänge anzuordnen. Diese führen entweder
    - ins Freie,
    - bei zweiröhrigen Tunneln in die andere Tunnelröhre,
    - zu Rettungsschächten oder
    - zu parallelen Rettungsstollen.

    Da bei den langen einröhrigen Tunneln bei den Varianten für den Albaufstieg (außer bei dem in offener Bauweise zu erstellenden Tunnel der Variante 1 ) keine direkten Notausgänge ins Freie möglich sind, müssten parallele Rettungsstollen angelegt werden. Beim Scheibengipfeltunnel weist dieser einen lichten Raum von 2,80 m x 3,10 m (Breite x Höhe) auf. Die zusätzlichen Baukosten für den Rettungsstollen betragen beim Scheibengipfeltunnel etwa 25 % der Kosten der eigentlichen Tunnelröhre. Als Kostenschätzung nach dem aktuellen Preisniveau können rund 30 Mio EUR pro Kilometer Tunnelröhre (brutto) angesetzt werden, je nach den Gebirgsverhältnissen. Hierin sind auch die Kosten für die Ausstattung und die Tunnelbetriebseinrichtungen (Beleuchtung, Lüftung, Betriebsgebäude, Entwässerung usw.) enthalten. Für einen Rettungsstollen können etwa 8 Mio EUR / km (brutto) angesetzt werden".

    Die Tunnellängen nach meiner Liste von 1997:
    Variante 1 : 2.030m
    Variante 1a
    (mit Option Stadtbahn: 2.510m
    Variante 5a* : 6.510m
    Variante 5b : 5.945m
    Variante 7c : 4.620m

    Noch eine Anmerkung zur obigen Kostenliste:
    In den Kosten sind bei der "1er" lt. meiner Liste von 1997 die ggf. anfallende "Wasserproblematik"(einschließlich
    35 MioDM(!)Ersatzwasserversorgung)vorgehalten und schon beinhaltet...
    So ist m.E. die Anmerkung nur bei der "1er" (*ob da die unvorsehbaren Kosten schon eingerechnet sind?) nicht berechtigt.
    Das Risiko "unvorhersehbar" besteht doch bei allen Trassen!

    "Kosten" ist sicher nicht "alles", aber wegen der Durchsetzbarkeit/Realisierbarkeit nicht zu vernachlässigen.
    In diesem Sinne....., kämpfen wir weiter!

    Hans Gerstenmaier, Honau, Tel. 07129/2459

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  6. Ich warte auf die neuen Zahlen.
    Ja Kosten sind nicht Alles!
    Bei einer erneuten Planung und die wird es geben, spielen die aktuellen "naturschutzrechtlichen" Vorgaben eine Rolle.
    Hat da jemand schon mal die "menschenschutzrechtlichen" Vorgaben in Erwägung gezogen?
    Ich bleib dabei: die 1 er muss weg!
    Lassen wir uns doch die anderen Trassen noch einmal Revue passieren!

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  7. Hallo
    Ich als vor 10 Jahren zugezogener beschäftige mich mit dem Thema erst seit ein paar Jahren mit diesem Thema. Ich kenne die Historie nicht richtig, deswegen ein paar Fragen. Die vieleicht auch ein paar andere Leser interessieren.
    1. Stimmt es das das Regierungspräsidium Lichtenstein verboten hat weiter an einer Planung für eine Umgehung zu arbeiten.
    2. Warum hat Lichtenstein nicht mit Pfullingen zusammen geplant?
    3. Der Sky ist auf Eigentum des Bundes gebaut. Ist es richtig das das Regierungspräsidium im Fall der Fälle den Sky abreisen lassen kann?
    4. Woran lag es , das 10 Jahre lang nichts mehr gemacht wurde.
    5. Wer entscheidet letztlich was gemacht wird. Hat Lichtenstein ein Mitspracherecht?

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  8. Antwort zum vorherigen Kommentar:

    Antwort 1.
    Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vom 04.10.2004 wurde die Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg) im Zuge der B 312 in die Kategorie "Weiterer Bedarf' ein­gestuft. Das bedeutet, dass eine Realisierung dieser Maßnahme erst nach 2015 er­folgen kann. Das Land Baden-Württemberg, das die Planungen der Bundesstraßen als Auftragsverwaltung für den Bund gegen Kostenerstattung durchführt, erhält für diese Maßnahmen daher auch vom Bund noch keine Freigabe für eine Planung. So­mit ruhen daher zur Zeit die weiteren Planungsüberlegungen.
    Beim Spatenstich für den Scheibengipfeltunnel in Reutlingen am 18. August dieses Jahres wies Frau Staatssekretärin Roth darauf hin, dass die Planung wieder aufge­nommen werden kann, wenn es gelingt - und hierbei wäre eine gemeinsame Zielvor­stellung in der Raumschaft förderlich -, die Maßnahme bei der nächsten Fortschrei­bung des Bedarfsplanes, die in der Regel alle fünf Jahre erfolgen soll, in die Katego­rie "Vordringlicher Bedarf" aufzustufen.

    Antwort 2:
    Auszug vom GEA 8.März 1982
    “Mit dem Bau der Verkehrsstraße Ost in Pfullingen zur Entlastung der durch die Stadtmitte führenden Bundesstraße wird erst begonnen, wenn ein Gesamtkonzept für den Neubau der Bundesstraße im Echaztal vorliegt.” Dies war eine Zusage des damaligen Bundesverkehrsministers Dr. Volker Hauff.
    Favorisiert im damaligen Bonn: Schritt für Schritt Ausbau und die Formel: >>Ausbau vor Neubau<<.

    Antwort 3:
    Sky ist auf ehemaligem Eigentum der Deutschen Bundesbahn gabaut.
    Zwischen Sky und der Allee ist eine Trasse frei zu halten, sowohl für die “Tunneltrasse”, als auch für die RegionalStadtbahn.

    Antwort 4:
    Das von den Christdemokraten geführte damalige Umwelt- und Verkehrsministerium des Landes hat bei der vergangenen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans dies einfach anders gesehen. Denn damals meldete das Land den Albaufstieg nicht als vordringliche Maßnahme beim Bund an. Deshalb durfte auch nicht weiter geplant werden.

    Antwort 5:
    Hier hat die Gemeinde Lichtenstein ein “Mitspracherecht”. Entscheidend wird letztendlich das RP, bezw das Land und der Bund.

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  9. Wir sind halt "Schwoba", wenn's ums Geld geht, gibt's Kommentare.........:

    Nach einem Mail von mir an das Bundesverkehrsministerium und Telefongespräch (Anruf bei mir(!)) kam diese Antwort-Mail am 16.07.2009.
    Insbesondere die Frage 4 wird hier auch mitbeantwortet, die beiden "Seiten" hatten jeweils "ihre Gründe", warum es nicht weiter ging bzw.gehen konnte/sollte...und darum ca. 10 Jahre "Pause".
    Erst durch die Baufreigabe (im Feb.2009) "Scheibengipfeltunnel RT" und im Gemeinderats-und dem Bundestagswahlkampf konnte das Thema, anfangs recht zäh, wieder aufgerührt werden....!

    Hier das Antwortmail des Bundesverkehrsministeriums:

    "Guten Morgen, Herr Gerstenmaier,

    nach unserem interessanten fernmündlichen Gespräch übermittle ich Ihnen
    hiermit die wichtigsten Aussagen:

    1. Thema Bedarfsplanüberprüfung

    Gemäß § 4 Fernstraßenausbaugesetz prüft das BMVBS nach Ablauf von
    jeweils fünf Jahren, ob der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL)
    der Verkehrsentwicklung anzupassen ist; eine etwaige Anpassung würde
    dann durch Gesetz erfolgen. Ergebnisse der BPL-Überprüfung werden Anfang
    2010 erwartet.
    Die Überprüfung des Bedarfsplans erfolgt nicht für Einzelmaßnahmen,
    sondern betrachtet die Gesamtentwicklung des Verkehrs in Deutschland.
    Wenn sich die Grundlagen des Bedarfsplans zum Zeitpunkt der Überprüfung
    nicht wesentlich verändert haben, ist eine Fortschreibung des
    Bedarfsplans und eine Änderung von einzelnen Maßnahmen nicht
    erforderlich. Eine Entscheidung über die Erforderlichkeit einer
    Fortschreibung kann erst auf der Grundlage der Überprüfungsergebnisse
    erfolgen.
    Das bedeutet auch, dass im Rahmen dieser Prüfung keine neuen Projekte
    betrachtet werden.

    2. Zum Projekt B 312 Lichtenstein

    Mit seinem doch recht hohem Bauvolumen von bisher bekannten 92 Mio. €
    und einem nicht sehr hohem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,4 hat es
    dieses Projekt schwer, sich in der Konkurrenz der über 2500 Projekte in
    Deutschland durchzusetzen. Um so wichtiger ist es, das sich vor Ort alle
    einig sind, eine ökologisch wie ökonomisch vernünftige Lösung
    mitzutragen. Solange diese Einigung nicht erreicht wird und die von Bund
    und Land gemeinsam getragene Variante 1a nicht akzeptiert wird, kann
    eine Weiterplanung der Maßnahme nicht erfolgen. Dies würde unnötige
    Kosten verursachen, wenn die Planung dann anschließend von der/den
    Kommunen nicht mitgetragen wird.
    Also: Vor Ort Einigkeit herstellen und auch mal den Fachleuten glauben
    - dann könnte es weitergehen !

    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXX

    Dipl.-Ing. XXXXX
    Baurat
    Referent für die Mittel- und
    Langfristplanung der
    Bundesfernstraßeninvestitionen
    BMVBS - Ref. S 10
    Ruf: XXXXX
    Fax: XXXXX
    Mail: XXXXXX@bmvbs.bund.de"

    Hans Gerstenmaier, Honau

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