Samstag, 10. Oktober 2009

Albaufstieg - Stadtbahn

Wer weiß noch, dass das von den Christdemokraten geführte damalige Umwelt- und Verkehrsministerium des Landes bei der vergangenen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans dies einfach anders sah. Denn damals meldete das Land den Albaufstieg nicht als vordringliche Maßnahme beim Bund an. Deshalb durfte auch nicht weiter geplant werden.
Die Bitte an das Land: Das Planungsrecht wieder aktivieren, nicht erst bis 2015 warten!
Die Variante 1a steht – trotz aller Beteuerungen der Fachleute – einer Regionalstadtbahn und
einem eventuellen Wiederaufbau der Honauer Zahnradbahn im Wege.

Deshalb Neuplanung beider Streckenführungen, die nicht mit einander kollidieren..

3 Kommentare:

  1. Ja, ich weiß das noch, dass das so war. Allerdings sagte mir im Jahre 2003 auch der Bundestagsabgeordnete,im Vorfeld(!) dieser damaligen Fortschreibungsentscheidung, dass ich der "Einzige" sei, der in dieser Sache "Albaufstieg" vorstellig werde.
    Ich habe mich damals gefragt, wo ist die Gemeinde und die Räte...!
    Aber das war vielleicht im Sinne einiger, denn in Berlin lag die "1er" als "weiter zu verfolgende Trasse" vor......

    Mir ist schon bewusst, dass das Land BW das erste Filter ist,das "überwunden" werden muss, um beim Bund als "Vordringlichen Bedarf" in Berlin (an-)gemeldet zu werden.
    Habe mich ja schon mehrmals im Hinblick auf die nächste Fortschreibung geäußert, dass es wichtig ist, im VORFELD einer solchen Entscheidung zu "rudern" und "Laut" zu geben, nicht erst unmittelbar vor oder gar nach einer solchen Bedarfsfortschreibung.
    Wenn das nicht geschieht, die Konkurrenz im "Ländle" ist(weiterhin)groß.
    M.E. müsste jetzt von der Gemeinde versucht werden über die "Härtefallregelung" zum Planungsrecht zu gelangen, um dann 2015 als logische Fortsetzung in den "Vordringlichen Bedarf" zu kommen...!
    Und sollte das mit der Härtefallregelung nicht klappen, liegt der Vorgang schon mal bei der Bedarfsfortschreibungplanung 2015 vor..., nach dem Motto
    "Steter Tropfen höhlt den Stein."

    Hans Gerstenmaier, Tel. 07129/2459

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  2. Im Bundesgebiet gibt es 7 Ortsumgehungs-projekte von Bundesfernstraßen im Weiteren Bedarf mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen ab 20.000 Kfz in den Ortschaften und einer festgestellten Entlastungswirkung. Dies ist außergewöhnlich hoch, da bei den Anderen rund 1.400 Projekten niedrigere Verkehrsaufkommen erreicht werden.
    Auf Baden-Württemberg entfallen 4 dieser Projekte:

    * B 3 OU Sinzheim bei Baden-Baden
    * B 30 OU Enzisreute
    * B 30 OU Gaisbeuren
    * B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg)

    Problemfall: B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg)

    Dieser Problemfall mit einem DTV (Durchnittliche Tagesverkehr) von 22.000 Fahrzeugen und einem SV (Schwerverkehr) von 1136 LKW wird einfach nicht angegangen. Mit Fertigstellung des Scheibengipfeltunnels in Reutlingen wird das Problem durch voraussichtlich noch sehr viel mehr Verkehrsaufkommen (auch Schwerlastverkehr) noch kritischer, auf Kosten der Bevölkerung.

    Da wird der Verkehr, der auf die Alb will durch Umfahrungen Reutlingen und Pfullingen ins obere Echaztal gelenkt und es besteht noch nicht einmal eine Linienfestlegung für Lichtenstein. Der Albaufstieg befindet sich zur Zeit im weiteren Bedarf ohne Planungsrecht! Wenn das kein Fall für die Härtefallregelung ist, verstehe die Verkehrsplanung wer will....

    Daher dringender Vorschlag, Aufnahme in die Härtefallregelung und bei der nächsten Fortschreibung in den Vordringlichen Bedarf. Gesprochen wird darüber schon seit 40 Jahren.

    (Stand 19.8.2008)

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  3. Der Text(Problemfall: B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg)
    könnte von mir sein...., ist er auch!
    Beitrag 02.05.2009
    Service-BW Bürgerbeteiligung/Generalverkehrsplan: Vorgangsnummer 1451 /zu Nr. 1138
    Habe damals in einem "Rundmail" aufgefordert, dass möglichst viele
    durch Einträge die "Härtefallregelung" fordern/auf das Problem Lichtenstein(ohne Trassendiskussion!)hinweisen

    Zur Härtefallregelung:
    Fernstraßenausbaugesetz
    (Langtitel: Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen)
    In der Fassung vom 20.1.2005, zuletzt geändert durch Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 9.12.2006.
    § 6 Die Straßenbaupläne können im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen, soweit dies wegen eines unvorhergesehenen höheren oder geringeren Verkehrsbedarfs, insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur, erforderlich ist.

    Wer initiiert diese Härtefallregelung für Lichtenstein???????

    Hans Gerstenmaier, Tel. 07129/2459

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